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News mit Bildern und Teaser

Präsenzpflicht für OGS-Kinder aufgehoben

Ab heute ist die Präsenzpflicht für unsere OGS-Kinder aufgehoben. Das bedeutet, dass ein Kind nicht mehr täglich in den OGS kommen muss, sondern nur noch an den Tagen, an denen die Eltern dringend eine Betreuung benötigen. Wir erhoffen uns damit, dass die Anzahl der Kinder, die die OGS besuchen, für eine gewisse Zeit reduziert wird, da viele Mitarbeiterinnen aktuell erkrankt sind.

Für den Fall, dass sich die Situation weiter zuspitzt, wurde vorsorglich bei allen OGS-Eltern eine Bedarfsabfrage bzgl. einer Notbetreuung gestartet.

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Verabschiedung Frau Brömmling

Am Freitag verabschiedeten wir im kleinen Kolleginnenkreis unsere Konrektorin Frau Brömmling. Ab dem 1.2. wird sie nun zum Team einer Grundschule in Bocholt gehören.

Es war sehr schön, sie in der Zeit der schwersten schulischen Krise, die wir jemals erlebt haben, an unserer Seite gehabt zu haben. Wir danken ihr für ihre Arbeit in den vergangenen 2,5 Jahren an unserer Schule und wünschen ihr alles Gute und viel Erfolg an ihrer neuen Stelle.

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Informationen des Gesundheitsamtes Borken

Folgende Informationen vom Gesundheitsamt Borken erhielten wir gerade:

Ab sofort gilt für alle Schulen:

Ein positiver Selbsttest muss durch einen PoC- (Bürgertest)) oder PCR-Test bestätigt werden.

  • Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass ein PoC-Test (Bürgertest) zur Bestätigung ausreicht. Dieser gilt auch als Quarantänebescheinigung. Die Kapazitäten der Labore und Ärzte sind überlastet, so dass im Regelfall keine Bestätigung durch einen PCR-Test möglich ist. Diese werden den vulnerablen Gruppen vorbehalten.
  • Als Infizierter gilt, wer einen positiven PoC-Test vorweisen kann. Die aktuelle Quarantäneverordnung schreibt eine unverzügliche Isolierung vor.

Positiver Pool-Test an Grundschulen:

  • In Grundschulen wird weiterhin zweimal wöchentlich eine PCR-Pooltestung der Klassen/ Lerngruppen durchgeführt.
  • Bei einem positiven Pool werden die Eltern und Schulen durch die Labore informiert. Durch das Vorlegen einer negativen PoC-Testung (Bürgertest) oder der Teilnahme an der Selbsttestung am nächsten Morgen vor Unterrichtsbeginn in der Schule, können alle Kinder mit negativem Ergebnis in der Schule verbleiben. Kinder mit positivem Ergebnis im Selbsttest müssen die Schule unverzüglich verlassen und dann einen PoC-Testung durchführen lassen.
  • In Abstimmung mit dem Fachbereich Gesundheit empfehlen wir, wenn möglich die Eltern zu bitten, vor Unterrichtsbeginn außerhalb von Schule einen PoC-Test durchführen zu lassen. So erübrigt sich ein mögliches Abholen des Kindes bei positivem Selbsttest in Schule.
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News ohne Bilder

Nachrichten aus der Ludgerusgrundschule Rhede

Informationen zur Durchführung der Selbsttests

Folgende Informationen gibt das Schulministerium bekannt:
 
Mit der letzten Schulmail wurde Ihnen mitgeteilt, dass ab Montag, 28. Februar 2022, nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zu Hause unter Aufsicht der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten, einen Antigen-Selbsttest durchführen müssen. In der Schule erfolgt keine Testung mehr (nur noch in besonderen Ausnahmefällen).

Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich in der Regel montags, mittwochs und freitags möglichst unmittelbar vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbsttesten müssen. Auch immunisierte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal können auf Wunsch Antigen-Selbsttests für Testungen im häuslichen Umfeld von der Schule erhalten.

Der beste, weil zuverlässigste Zeitpunkt für die häusliche Testung, ist die Zeit unmittelbar vor dem Aufbruch der Kinder zur Schule. Es ist jedoch auch möglich und zulässig, die Kinder am Vorabend des Schulbesuchs zu testen.
Alternativ können die Eltern auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorlegen.

Die Eltern versichern bis zu den Osterferien jeweils im 14-Tage-Rhythmus die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen. Die von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten unterschriebene „Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests“ (Formular) wird erstmalig zum 28. Februar 2022 und anschließend am 14. sowie am 28. März an die Schule übermittelt. Sofern Schulen in dieser Woche bewegliche Ferientage haben, muss das Formular der Schule bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts vorliegen.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine Testung mit einem Antigen-Selbsttest anordnen.
 
Das Formular finden Sie demnächst auch in verschiedenen Sprachen unter diesem Link:
 

Karneval

Am Donnertag dürfen wieder jede Menge Cowboys, Prinzessinnen, Blumenmädchen, Einhörner, Feuerwehrmänner, Piraten, Indianer, Clowns ... unsere Schule stürmen. Wir feiern in diesem Jahr Karneval in den Klassen und hoffen, dass wir im nächsten Jahr wieder eine große Karnevalsparty feiern dürfen.

Der Unterricht endet nach der 4. Stunde. ÜMI und OGS-Betreuung finden wie gewohnt statt.

Am Freitag und Montag findet kein Unterricht statt (bewegliche Ferientage). Die OGS hat eine Notbetreuungsgruppe eingerichtet.

Formulare in verschiedenen Sprachen

Formulare über die Bescheinigung der 3maligen wöchentlichen Testungen in verschiedenen Sprachen:

Bewegliche Ferientage

Am Freitag, 25.2.2022, und am Montag, 28.02.2022, findet an unserer Schule kein Unterricht statt (bewegliche Ferientage, Schulkonferenzbeschluss). Die OGS richtet eine Notbetreuungsgruppe ein.

Elternbrief zur Umstellung des Testverfahrens ab 28.2.2022

Elternbrief der Ministerin zur Umstellung des Testverfahrens an Grund- und Primusschulen ab 28.2.2022

Sturmwarnung - Schulen bleiben geschlossen

Uns erreichte gerade folgende dringende Nachricht vom Schulministerium:

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums vom 16.02.2022 wird für den 17.02.2022 das folgende Unwetterereignis erwartet:
verbreitet Sturm- und schwere Sturmböen;
in Hochlagen Orkanböen.

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 13.03.2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.

Das bedeutet, dass alle Kinder morgen zuhause bleiben müssen.

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