Ab heute ist die Präsenzpflicht für unsere OGS-Kinder aufgehoben. Das bedeutet, dass ein Kind nicht mehr täglich in den OGS kommen muss, sondern nur noch an den Tagen, an denen die Eltern dringend eine Betreuung benötigen. Wir erhoffen uns damit, dass die Anzahl der Kinder, die die OGS besuchen, für eine gewisse Zeit reduziert wird, da viele Mitarbeiterinnen aktuell erkrankt sind.
Für den Fall, dass sich die Situation weiter zuspitzt, wurde vorsorglich bei allen OGS-Eltern eine Bedarfsabfrage bzgl. einer Notbetreuung gestartet.
Am Freitag verabschiedeten wir im kleinen Kolleginnenkreis unsere Konrektorin Frau Brömmling. Ab dem 1.2. wird sie nun zum Team einer Grundschule in Bocholt gehören.
Es war sehr schön, sie in der Zeit der schwersten schulischen Krise, die wir jemals erlebt haben, an unserer Seite gehabt zu haben. Wir danken ihr für ihre Arbeit in den vergangenen 2,5 Jahren an unserer Schule und wünschen ihr alles Gute und viel Erfolg an ihrer neuen Stelle.
Folgende Informationen vom Gesundheitsamt Borken erhielten wir gerade:
Ab sofort gilt für alle Schulen:
Ein positiver Selbsttest muss durch einen PoC- (Bürgertest)) oder PCR-Test bestätigt werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass ein PoC-Test (Bürgertest) zur Bestätigung ausreicht. Dieser gilt auch als Quarantänebescheinigung. Die Kapazitäten der Labore und Ärzte sind überlastet, so dass im Regelfall keine Bestätigung durch einen PCR-Test möglich ist. Diese werden den vulnerablen Gruppen vorbehalten.
Als Infizierter gilt, wer einen positiven PoC-Test vorweisen kann. Die aktuelle Quarantäneverordnung schreibt eine unverzügliche Isolierung vor.
Positiver Pool-Test an Grundschulen:
In Grundschulen wird weiterhin zweimal wöchentlich eine PCR-Pooltestung der Klassen/ Lerngruppen durchgeführt.
Bei einem positiven Pool werden die Eltern und Schulen durch die Labore informiert. Durch das Vorlegen einer negativen PoC-Testung (Bürgertest) oder der Teilnahme an der Selbsttestung am nächsten Morgen vor Unterrichtsbeginn in der Schule, können alle Kinder mit negativem Ergebnis in der Schule verbleiben. Kinder mit positivem Ergebnis im Selbsttest müssen die Schule unverzüglich verlassen und dann einen PoC-Testung durchführen lassen.
In Abstimmung mit dem Fachbereich Gesundheit empfehlen wir, wenn möglich die Eltern zu bitten, vor Unterrichtsbeginn außerhalb von Schule einen PoC-Test durchführen zu lassen. So erübrigt sich ein mögliches Abholen des Kindes bei positivem Selbsttest in Schule.
Wir setzen im Unterricht und in der Verwaltung in Zukunft vermehrt auf neue digitale Möglichkeiten. Sämtliche Nachrichten, Neuigkeiten und Termine können über IServ von Eltern und Kindern eingesehen werden. Jedes Kind erhält dabei von seiner Lehrer:in einen Zugang (E-Mail-Adresse und Passwort).
IServ erreichen Sie über die entsprechende App auf einem Handy oder Tablet oder über unsere Internetseite.