Folgende Informationen vom Gesundheitsamt Borken erhielten wir gerade:
Ab sofort gilt für alle Schulen:
Ein positiver Selbsttest muss durch einen PoC- (Bürgertest)) oder PCR-Test bestätigt werden.
- Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass ein PoC-Test (Bürgertest) zur Bestätigung ausreicht. Dieser gilt auch als Quarantänebescheinigung. Die Kapazitäten der Labore und Ärzte sind überlastet, so dass im Regelfall keine Bestätigung durch einen PCR-Test möglich ist. Diese werden den vulnerablen Gruppen vorbehalten.
- Als Infizierter gilt, wer einen positiven PoC-Test vorweisen kann. Die aktuelle Quarantäneverordnung schreibt eine unverzügliche Isolierung vor.
Positiver Pool-Test an Grundschulen:
- In Grundschulen wird weiterhin zweimal wöchentlich eine PCR-Pooltestung der Klassen/ Lerngruppen durchgeführt.
- Bei einem positiven Pool werden die Eltern und Schulen durch die Labore informiert. Durch das Vorlegen einer negativen PoC-Testung (Bürgertest) oder der Teilnahme an der Selbsttestung am nächsten Morgen vor Unterrichtsbeginn in der Schule, können alle Kinder mit negativem Ergebnis in der Schule verbleiben. Kinder mit positivem Ergebnis im Selbsttest müssen die Schule unverzüglich verlassen und dann einen PoC-Testung durchführen lassen.
- In Abstimmung mit dem Fachbereich Gesundheit empfehlen wir, wenn möglich die Eltern zu bitten, vor Unterrichtsbeginn außerhalb von Schule einen PoC-Test durchführen zu lassen. So erübrigt sich ein mögliches Abholen des Kindes bei positivem Selbsttest in Schule.