Nachrichten aus der Ludgerusgrundschule Rhede

Schulneulinge 2022

Liebe Eltern der Schulanfänger 2022,

der Zeitpunkt des Versands der Aufnahmeentscheidungen für die Schulneulinge wird jährlich in der Bezirksregierung einheitlich festgelegt. In den letzten Jahren war es jeweils Ende März, kurz vor den Osterferien. In diesem Jahr wurde ein etwas späterer Zeitpunkt gewählt. Der Versand der Aufnahmeentscheidungen erfolgt bezirksregierungsweit frühestens ab der 14. Kalenderwoche (Woche vor den Osterferien).

10.3. unterrichtsfrei

Am kommenden Donnerstag haben die Kinder keinen Unterricht. Es findet in unserer Schule eine pädagogische Ganztagskonferenz statt. Für die OGS-Kinder ist eine Notgruppe eingerichtet.

Aschermittwoch

Bei strahlendem Sonnenschein feierten wir heute auf dem Schulhof einen Gottesdienst zum Aschermittwoch. Wir verbrannten alte Palmzweige vom letzten Palmsonntag. Frau Büning segnete die Asche, und die Kinder, die ein Aschekreuz erhalten wollten, bekamen dieses von ihren Lehrerinnen. In unsere Gebete schlossen wir alle Kinder und ihre Familien aus dem Kriegsgebiet der Ukraine ein.

Karneval

Am Donnertag dürfen wieder jede Menge Cowboys, Prinzessinnen, Blumenmädchen, Einhörner, Feuerwehrmänner, Piraten, Indianer, Clowns ... unsere Schule stürmen. Wir feiern in diesem Jahr Karneval in den Klassen und hoffen, dass wir im nächsten Jahr wieder eine große Karnevalsparty feiern dürfen.

Der Unterricht endet nach der 4. Stunde. ÜMI und OGS-Betreuung finden wie gewohnt statt.

Am Freitag und Montag findet kein Unterricht statt (bewegliche Ferientage). Die OGS hat eine Notbetreuungsgruppe eingerichtet.

Informationen zur Durchführung der Selbsttests

Folgende Informationen gibt das Schulministerium bekannt:
 
Mit der letzten Schulmail wurde Ihnen mitgeteilt, dass ab Montag, 28. Februar 2022, nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zu Hause unter Aufsicht der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten, einen Antigen-Selbsttest durchführen müssen. In der Schule erfolgt keine Testung mehr (nur noch in besonderen Ausnahmefällen).

Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich in der Regel montags, mittwochs und freitags möglichst unmittelbar vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbsttesten müssen. Auch immunisierte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal können auf Wunsch Antigen-Selbsttests für Testungen im häuslichen Umfeld von der Schule erhalten.

Der beste, weil zuverlässigste Zeitpunkt für die häusliche Testung, ist die Zeit unmittelbar vor dem Aufbruch der Kinder zur Schule. Es ist jedoch auch möglich und zulässig, die Kinder am Vorabend des Schulbesuchs zu testen.
Alternativ können die Eltern auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorlegen.

Die Eltern versichern bis zu den Osterferien jeweils im 14-Tage-Rhythmus die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen. Die von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten unterschriebene „Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests“ (Formular) wird erstmalig zum 28. Februar 2022 und anschließend am 14. sowie am 28. März an die Schule übermittelt. Sofern Schulen in dieser Woche bewegliche Ferientage haben, muss das Formular der Schule bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts vorliegen.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine Testung mit einem Antigen-Selbsttest anordnen.
 
Das Formular finden Sie demnächst auch in verschiedenen Sprachen unter diesem Link: