Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll garantieren, dass Kinder und Jugendliche in der Schule und in der Freizeit ohne Einschränkungen mitmachen, mitleisten und teilnehmen können.
Eltern können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim zuständigen Jobcenter beantragen, wenn sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket enthält viele Leistungen, von Geldern für das Mittagessen in der Schule bis hin zu Zuschüssen für Lernförderungen und mehrtägigen Schulausflügen.
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